Stolperstein 01
Die Kellerzuordnung
Jeder Keller- und Nebenraum muss im Aufteilungsplan eindeutig einer Einheit oder dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet und nummeriert sein. Unklare oder fehlende Zuordnungen sind der häufigste Grund für Rückfragen des Bauamts – und später für Streit unter den Eigentümern.
Wir klären die Zuordnung vorab mit Ihnen und stellen sie im Plan eindeutig dar.