Steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie
Unterteilen Sie Eigentum in kleinere Einheiten mit einer Teilungserklärung
Mit einer Abgeschlossenheits-Bescheinigung steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie um durchschnittlich 30%
Weitere Vorteile im Überblick
Finanzierung
Mit der Aufteilung Ihres Gebäudes können Sie Einheiten einzeln belasten, um bspw. Fördermittel oder Umbauten getrennt vom Rest des Gebäudes zu finanzieren.
Liquidität
Verkaufen Sie nur einzelne Wohnungen oder bspw. das Ladenlokal im Erdgeschoss, sprechen Sie damit mehr Interessent:innen an.
Vererben & Erben
Regeln Sie Ihren Nachlass und Unterteilen Sie Ihr Gebäude und damit auch Ihr Erbe. Sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung über mögliche Schenkungssteuer.
Wie funktioniert eine Abgeschlossenheits-Bescheinigung?
Um ein Gebäude in seine einzelnen Einheiten zu unterteilen, benötigen Sie eine sog. Teilungserklärung – also Planungsunterlagen aus der die Unterteilung ersichtlich wird. Diese Planunterlagen werden beim Amt eingereicht und nennen sich dann Abgeschlossenheitserklärung. Nach erfolgreicher Prüfung dieser Unterlagen wird die Unterteilung bescheinigt und nennt sich Abgeschlossenheits-Bescheinigung – sie bescheinigt, dass die Einheiten in sich abgeschlossen sind.
Mit der Abgeschlossenheits-Bescheinigung, kann der Notar anschließend die Änderungen im Grundbuchamt eintragen lassen. Damit ist das Gebäude in seine Einheiten unterteilt.
Wir kümmern uns um die Abgeschlossenheits-Bescheinigung
Unser Service deckt alle erforderlichen Leistungen, von Akteneinsicht bis hin zur Korrespondenz, ab. In ganz Deutschland. Ein Ansprechpartner. Ein Preis.
- Bau- Akteneinsicht
- Beratung
- Gebäudeaufmaß
- Planerstellung
- Korrespondenz
Unser Team ist mit den unterschiedlichen Anforderungen der Ämter vertraut und begleitet Sie, Ihren Notar und den Prüfer über den gesamten Prozess, bis hin zur erfolgreichen Abgeschlossenheits-Bescheinigung.
Buchen Sie kostenlos eine individuelle, diskrete Beratung durch eine/n unserer Expert:innen.
24 Stunden
Wählen Sie bei Ihrer Anfrage "Schnellauftrag". Ihre Abgeschlossenheitserklärung wird innerhalb von 24 Stunden fertiggestellt und nach Ihrer Unterzeichnung (online*) beim zuständigen Amt eingereicht.
Komplettpaket
Wir bieten Ihnen die Komplettlösung aus einer Hand. Von Akteneinsicht, über Beratung und Gebäudeaufmaß, bis hin zur Korrespondenz und einer erfolgreichen Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Festpreis
Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen und Prüfung auf Vollständigkeit erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit einen Festpreis.
Objekte
Einheiten
Bundesländer
Erfolgreich durchgeführt
Grundlagen ermitteln
Wir überprüfen Ihre Unterlagen auf Durchführbarkeit und nehmen wenn nötig eine Akteneinsicht vor. Sollten Sie keine aktuellen Planunterlagen besitzen, nehmen wir kurzfristig ein Aufmaß vor und erstellen diese für Sie.
Teilungserklärung erstellen
Gemeinsam schauen wir, welche Unterteilung speziell für Ihr Vorhaben Sinn ergibt und erstellen anschließend die Teilungserklärung.
Die Beratung und Verteilung der Miteigentum-Verteilung gehört bei uns ebenfalls dazu.
Prozess begleiten
Nach Einreichung der Unterlagen beim zuständigen Amt, kümmern wir uns um einen reibungsfreien Ablauf und stehen mit dem zuständigen Prüfer bzw. Prüferin im Kontakt.
Ihre Schritte zum Start
Pläne vom Gebäude
Grundrisse, Schnitte und Ansichten
Smart-Prozess
Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte, Zugehörigkeit von Räumen und Flächen außerhalb von Wohnungen.
Ihre Unterlagen sind nicht vollständig oder nur schwer zu lesen? Das kommt häufig vor! Oft können wir fehlende oder schlecht lesbare Details logisch herleiten und dadurch trotzdem direkt mit der Arbeit beginnen.
Fehlende oder unvollständige Unterlagen bzw. Informationen stimmen wir bei Bedarf gerne auch mit ihrer Hausverwaltung oder Hausmeister:in ab und nehmen eine Bestandsaufnahme vor Ort vor.
Was sind Miteigentum-Anteile?
Miteigentum-Anteile geben darüber Aufschluss, welchen prozentualen Anteil eine Person von einem Gebäude besitzt. Die Anzahl dieser Anteile steht immer in einem Verhältnis zu den gesamten Anteilen des Gebäudes und wird in der Regel über einen sogenannten Verteilerschlüssel verteilt.
Der Verteilerschlüssel errechnet sich durch die nachfolgenden Summen:
Gemeinschaftseigentum
Räume und Flächen die gemeinschaftlich genutzt werden bspw. Heizungsraum, Fahrradraum, Wäscheraum etc.
Teileigentum
Hierzu zählen Räume und Flächen dessen Nutzung einer einzelnen Partei zugeordnet sind, sich aber nicht innerhalb einer zu Wohnzweckdienenden Fläche befinden, bspw. Abstellräume im Keller
Wohnungseigentum
Räume und Flächen die dem Wohnzweck dienen.
Sondereigentum
Räume und Flächen die eine Partei exklusiv Nutzen darf. Hierbei werden die Flächen von Wohneigentum zu 100% und Teileigentum zu 25-50% zusammengerechnet.
Die Flächen der Sondereigentümer werden der Gesamtfläche exkl. der Gemeinschaftsflächen gegenübergestellt und anteilig verteilt. Je nach Größe des Objektes bzw. der zu verteilenden Flächen, werden insgesamt 1.000-10.000 Anteile auf die Sondereigentümer verteilt und es entstehen die Miteigentum-Anteile.
Buchen Sie kostenlos eine individuelle Beratung.
Bestellen Sie in 3 einfachen Schritten eine Teilungs-Erklärung
1. Service Anfragen
2. Details besprechen
3. Angebot erhalten
Schnellauftrag
Es gibt Vorhaben und Situationen wie zum Beispiel bei einem Verkauf, wo jeder Tag zählt. Wählen Sie bei ihrer Anfrage die Option "Schnellauftrag" und platzieren Sie ihren Auftrag auf der Überholspur.
Durch die Option "Schnellauftrag" wird Ihre Abgeschlossenheitserklärung innerhalb von 24 Stunden fertiggestellt und nach Ihrer Unterzeichnung (online*) beim zuständigen Amt eingereicht.
*Unterzeichnung erfolgt nach eIDAS-Verordnung der EU