Berechnungsarten
Für die Flächenermittlung gibt es unterschiedliche Berechnungsarten. Die wohl bekannteste Art ist die Berechnung nach der WoFlV (Wohnflächenverordnung). Sie dient - wie der Name schon sagt - der Ermittlung der Wohnfläche nach der vermietet werden darf. Sie unterliegt dabei Vorschriften, die genau definieren, welche Flächen vermietet werden dürfen und wie diese zu ermitteln sind. Beispielsweise werden hierbei Flächen, die eine lichte-Raumhöhe von unter 2 Metern und über 1,5 Metern nur hälftig angerechnet.
Eine weitere Berechnungsart ist die Berechnung nach der DIN277. Sie bezieht auch Flächen die nicht dem Wohnzweck dienen, wie beispielsweise das Treppenhaus, Keller, Dachböden etc., mit ein. Häufig wird diese Berechnungsart genutzt, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln oder Maßnahmen am Gebäude zu kalkulieren.
Die wahrscheinlich modernste Berechnungsart ist die Berechnung nach GIF. Sie ist gerade bei Immobilienbesitzern mit großen Beständen sehr beliebt, da sie neben der Mietflächen auch über weitere Flächen im Gebäude Aufschluss gibt, die bspw. für das Facility-Management oder Asset-Management aufschlussreiche Informationen bereitstellen.
Datengrundlage
Die Berechnung der Flächen kann auf Grundlage alter Bestandspläne oder einem zuvor durchgeführten Aufmaß erfolgen.
Schauen Sie sich die unterschiedlichen Flächenberechnungen an.

Sie haben Fragen? Dann vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit Hendrik.
Ich beantworte gerne Ihre Fragen!