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Mit einer Abgeschlossenheits-Bescheinigung den Wert Ihrer Immobilie steigern​

Finanzierung

Mit der Aufteilung Ihres Gebäudes können Sie Einheiten einzeln belasten, um bspw. Fördermittel oder Umbauten getrennt vom Rest des Gebäudes zu finanzieren.

Liquidität

Verkaufen Sie nur einzelne Wohnungen oder bspw. das Ladenlokal im Erdgeschoss, sprechen Sie damit mehr Interessent:innen an.

Erben & Vererben

Regeln Sie Ihren Nachlass und Unterteilen Sie Ihr Gebäude und damit auch Ihr Erbe. Sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung über mögliche Schenkungssteuer.

Wie funktioniert eine Abgeschlossenheits-Bescheinigung?

Um ein Gebäude in seine einzelnen Einheiten zu unterteilen, benötigen Sie eine sog. Teilungserklärung – also Planungsunterlagen aus der die Unterteilung ersichtlich wird. Diese Planunterlagen werden beim Amt eingereicht und nennen sich dann Abgeschlossenheitserklärung. Nach erfolgreicher Prüfung dieser Unterlagen wird die Unterteilung bescheinigt und nennt sich Abgeschlossenheits-Bescheinigung – sie bescheinigt, dass die Einheiten in sich abgeschlossen sind.


Mit der Abgeschlossenheits-Bescheinigung, kann der Notar anschließend die Änderungen im Grundbuchamt eintragen lassen. Damit ist das Gebäude in seine Einheiten unterteilt.

Was sind Miteigentum-Anteile?

Miteigentum-Anteile geben darüber Aufschluss, welchen prozentualen Anteil eine Person von einem Gebäude besitzt. Die Anzahl dieser Anteile steht immer in einem Verhältnis zu den gesamten Anteilen des Gebäudes und wird in der Regel über einen sogenannten Verteilerschlüssel verteilt.


Der Verteilerschlüssel errechnet sich durch die nachfolgenden Summen:


Gemeinschaftseigentum

Räume und Flächen die gemeinschaftlich genutzt werden bspw. Heizungsraum, Fahrradraum, Wäscheraum etc.


Teileigentum

Hierzu zählen Räume und Flächen dessen Nutzung einer einzelnen Partei zugeordnet sind, sich aber nicht innerhalb einer zu Wohnzweckdienenden Fläche befinden, bspw. Abstellräume im Keller


Wohnungseigentum

Räume und Flächen die dem Wohnzweck dienen.


Sondereigentum

Räume und Flächen die eine Partei exklusiv Nutzen darf. Hierbei werden die Flächen von Wohneigentum zu 100% und Teileigentum zu 25-50% zusammengerechnet. 


Die Flächen der Sondereigentümer werden der Gesamtfläche exkl. der Gemeinschaftsflächen gegenübergestellt und anteilig verteilt. Je nach Größe des Objektes bzw. der zu verteilenden Flächen, werden insgesamt 1.000-10.000 Anteile auf die Sondereigentümer verteilt und es entstehen die Miteigentum-Anteile.

Sehen Sie sich eine bescheinigte Abgeschlossenheitserklärung an.

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